Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Wer bestellt den Brandschutzbeauftragten?
Die Bauaufsichtsbehörde bzw. FeuerwehrDer Gesetzgeber verpflichtet das Unternehmen aufgrund der betrieblichen Eigenschaften, einen Brandschutzbeauftragten einzuschalten.
Der Feuerversicherer
Der Versicherer kann einen Brandschutzbeauftragten für das zu versichernde Objekt verlangen, wenn z.B. bestimmte Einrichtungen, Lagerungen oder Produktionsabläufe zu einer erhöhten Brandentstehung führen können. Durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten werden verschiedene Objekte generell erst versicherbar.
Der Unternehmer
Der Unternehmer bestellt aus Verantwortung gegenüber seiner Mitarbeiter und den Personen, die sich im Betrieb auch nur zeitweise aufhalten, einen Brandschutzbeauftragten.