Ein Flucht- und Rettungsplan ist in öffentlichen Bereichen an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkte und bei großflächigen Anlagen dauerhaft in Lagerichtigkeit anzubringen.
Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (ehemals DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8).