Unterweisung / Löschtraining

In Arbeitsstätten sind regelmäßige Unterweisungen und praktische Löschübungen im Umgang mit Feuerlöschern und Wandhydranten in angemessenen Abständen durchzuführen.

 

Diese Pflicht trifft alle Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Der Unternehmer hat hiernach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.